Einfach mehr Geld sparen

Berechnung der Motorrad Steuer erfolgt nach Hubraum

Ein Motorrad ist im Vergleich zu einem Auto eine sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt günstige Alternative. Das gilt auch für die Kraftfahrzeugsteuer, die rein nach Hubraum berechnet wird.

Für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder oder auch Motorrad Steuer gelten dabei andere Steuergrundsätze als für Personen- oder Lastkraftwagen. Seit dem 01. Juli 2009 gilt für ab an diesem Tag neu zugelassene Fahrzeuge eine Kombination aus Hubraum und Schadstoffausstoß als Grundlage für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Dadurch sollen vor allem Fahrzeuge gefördert werden, die weniger Kohlendioxid ausstoßen, also vorrangig Fahrzeuge mit kleineren Motoren und weniger Verbrauch.

Für Motorräder gilt hingegen unverändert die reine Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer auf Basis des Hubraums. Es wird nach wie vor keine Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes vorgenommen, da hierfür zunächst Einigungen auf länderübergreifender Ebene mit den Nachbarländern notwendig sind. Ob und wann eine solche Änderung kommen könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen, da hier die Mühlen der Bürokratie entsprechend langsam mahlen.

Somit beträgt die Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder nach wie vor EUR 1,84 pro angefangene 25 ccm Hubraum pro Jahr. Dieser Steuersatz ist seit vielen Jahren unverändert und macht die Steuer zu einem kalkulierbaren und auch überschaubaren Kostenfaktor beim Motorradfahren. Wie bei der sonstigen Kraftfahrzeugsteuer ­auch, ist die Kfz-Steuer für Motorräder jährlich im Voraus zu entrichten. Bei einem Saisonkennzeichen wird der Steuersatz für den entsprechenden Zulassungszeitraum des Motorrades tageweise berechnet und erhoben.

Steuerfreier Nebenverdienst und was man beachten muss

Wer sich im Nebenberuf etwa als Selbstständiger bzw. als Freiberufler etwas hinzu verdienen möchte, sollte die Freibeträge kennen, damit es auch wirklich ein steuerfreier Nebenverdienst bleibt.

Ein Nebeneinkommen bzw. Nebenverdienst ergibt sich dann, wenn man neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit einem Nebenerwerb nachgeht. Der Nebenverdienst ist besonders deshalb interessant, da er in gewissen Grenzen keiner Besteuerung unterliegt. Wer stattdessen in seinem Hauptberuf zusätzliche Arbeit leisten würde, sähe diese sogleich durch die Einkommensteuer belastet. Zusätzliche finanzielle Vorteile ergeben sich dadurch, dass man für seine Nebentätigkeit zu Beginn vielleicht Investitionen tätigen muss und die sich daraus ergebenden Verluste mit anderen Einkünften verrechnen lassen kann. Zu diesen Einkünften können dann auch jene aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. So kann man bei einem Nebenerwerb nicht nur einer zusätzlichen Steuerbelastung aus dem Weg gehen, sondern zusätzlich sogar noch Steuern sparen.

Ein steuerfreier Nebenverdienst ist für nebenberuflich Selbstständige bis zu einer Freigrenze von 410 Euro im Jahr möglich. Es muss unbedingt beachtet werden, dass zu diesen auch Miet- oder Kapitaleinkünfte gehören und dazugerechnet werden müssen. Zu den Formalitäten des Nebenerwerbs gehört es dabei, dass die Einnahmen dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Das Finanzamt muss schließlich überprüfen können, ob Freigrenzen möglicherweise überschritten wurden. Bis zu einer Einnahmenhöhe von 17 500 Euro im Jahr genügt aber eine einfache Einnahmenüberschussrechnung, bei der die Betriebseinnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden. Die Gegenüberstellung kann hier formlos erfolgen und muss dem Finanzamt auf einem Extrablatt eingereicht werden.

Wer die Einnahmengrenze von 17 500 Euro im Jahr nicht überschreitet, ist zudem von der Umsatzsteuer befreit. Hier gilt dann die Kleinunternehmerregelung, die es einem erlaubt, auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer nicht auszuweisen, sodass diese dann auch nicht an das Finanzamt abgeführt werden kann.

Ein steuerfreier Nebenverdienst kann aber auch Sonderregelungen unterliegen. Dozenten etwa genießen das Steuerprivileg der Übungsleiterpauschale. Bis zu einer Höhe von 2 100 Euro statt 410 Euro bleiben ihre Einnahmen steuerfrei.

Gemeinsame Steuerveranlagung oder doch lieber getrennt?

Die Eheschließung stellt das Paar vor die Frage, will es eine gemeinsame Steuerveranlagung oder ist es besser, sich getrennt für die Einkommenssteuer veranlagen zu lassen? Gemeinsam ist in der Regel besser.

Mit der Heirat muss man auch eine steuertechnische Entscheidung treffen. Will man sich als Ehepaar gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagen lassen oder getrennt? Der Antrag wird bei der ersten Steuererklärung nach der Eheschließung dadurch gestellt, dass man auf dem Mantelbogen ankreuzt, welchen Weg man wählt. Wird kein Kreuzchen gesetzt, wird automatisch eine gemeinsame Steuerveranlagung durchgeführt. Voraussetzung für diese, die vor allem dann, wenn deutliche Einkommensunterschiede bei den Ehepartnern bestehen, zu einer geminderten Steuerlast führt, ist die Eheschließung und das Leben in ehelicher Gemeinschaft. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft genügt also nicht. Eine Trennung oder gar Scheidung führt auch steuerrechtlich zu neuen Voraussetzungen. Von einer räumlichen Trennung, veranlasst durch berufliche oder andere Umstände, die am grundsätzlichen Bestand der Ehe nichts ändert, ist die gemeinsame Steuerveranlagung nicht betroffen. Im Falle einer wirklichen Trennung kann man sich nur noch für das Trennungsjahr gemeinsam veranlagen lassen. Führt die gemeinsame Steuerberechnung dabei zu einer Steuerminderung für einen der Partner, dann muss der andere zustimmen. Will er/sie nicht zustimmen, ist allerdings ein Gericht in der Lage, die Zustimmung als gegeben zu verfügen.

Eine Frage, die bei der Entscheidung für die gemeinsame Steuerveranlagung eine Rolle spielen kann, ist die der Steuerschuldenhaftung. Früher war es so, dass die Eheleute auch gemeinsam für die Gesamtsteuerschuld hafteten, somit auch der weniger verdienende Partner für den Mehrverdienenden einzustehen hatte. In der Reform des Steuerrechtes ist die Sachlage kompliziert. Zunächst erscheint es, als ob dieser Tatbestand noch gegeben sei. Realiter zeigt sich, dass im Fall einer Zwangsvollstreckung von Steuerschulden jeder Partner in der ehelichen Gemeinschaft beantragen kann, die Zwangsvollstreckung auf den Teil des anderen zu beschränken. So geschieht es dann, dass die Steuerschulden berechnet werden, als ob die Eheleute getrennt veranlagt wären. Danach wird die Steuerschuld bemessen. Mit anderen Worten, es kommt zu keiner Steuerhaftung des einen Ehepartners für den anderen Ehepartner.

Lohnsteuer Formulare stehen zum Download bereit

Wer sich den Gang zum Finanzamt ersparen möchte, kann sich die benötigten Lohnsteuer Formulare auch im Internet downloaden. Unterschiedliche Möglichkeiten bieten sich dem Steuerzahler an.

Bis vor wenigen Jahren noch bekam jeder Steuerzahler von seinem zuständigen Finanzamt am Anfang jedes Kalenderjahres einen dicken Umschlag mit der Post. In diesem waren alle verfügbaren Lohnsteuer Formulare enthalten, die für eine fristgemäße Abgabe der Einkommenssteuererklärung notwendig gewesen sind. Dadurch, dass die Finanzsoftware der Finanzämter, Elster Formular, auch den privaten Nutzern kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, wurde dieser Versand eingestellt. Steuerpflichtige Bürger, die noch nicht das Internet nutzen, müssen sich die Formulare persönlich beim Finanzamt besorgen. Allein schon aus diesem Grund haben viele steuerpflichtige Bürger die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen, der die benötigten Formulare vorrätig hat und die Einkommenssteuererklärung auch mit erstellt.

Da jeder steuerpflichtige Bürger nun die Möglichkeit nutzen kann, sich direkt über die Homepage der zuständigen Finanzverwaltung die benötigten Lohnsteuer Formulare downzuloaden, wird diese Möglichkeit auch sehr häufig genutzt. Alle benötigten Vordrucke und Formulare stehen im PDF-Format zum Download bereit und müssen nach dem Ausdrucken nur noch ausgefüllt und verschickt werden. Über den Internetauftritt der zuständigen Finanzverwaltung lassen sich zusätzlich auch alle Ausfüllanleitungen, Merkblätter und Anlagen downloaden.

Noch schneller und effektiver ist das Erstellen der Einkommenssteuererklärung durch die Nutzung der Software Finanzverwaltungen. Diese Software steht allen steuerpflichtigen Bürgern und Unternehmen kostenlos zur Verfügung und ermöglicht ein sofortiges Versenden aller Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen über das Internet. Im diesem Formular sind alle benötigten Lohnsteuer Formulare enthalten und können sofort am heimischen Computer ausgefüllt werden. Alle Formulare werden in übersichtlicher Form angezeigt und können dem Umfang der Steuererklärung angepasst werden. Ein zusätzlicher Download der notwendigen Formulare ist nicht notwendig, wenn diese Möglichkeit zum Erstellen und der Abgabe der Lohnsteuererklärung genutzt wird. Nur der Ausdruck der komprimierten Steuererklärung und ein Versenden dieser ist noch notwendig.

Viele Girokonto Anbieter - welcher ist der richtige?

Es gibt viele Banken, die ihren Kunden die Möglichkeit bieten, ein Girokonto zu eröffnen. Bei der großen Auswahl sollte man gut vergleichen, um das beste Angebot für ein Konto zu finden.

Ein Girokonto bietet seinem Besitzer viele Möglichkeiten: So kann man zum Beispiel völlig bargeldlos bezahlen. Alles, was man dafür benötigt, ist eine Bank- oder Kreditkarte, die zum Konto gehört. Von diesem wird das Geld dann einfach abgebucht. So muss man keine größeren Mengen Bargeld mehr mit sich herumtragen, was Geldgeschäfte sicherer macht. Mit einem Girokonto kann man auch Geld überweisen, was vor allem dann vorteilhaft ist, wenn derjenige, dem man Geld geben möchte, sich nicht in räumlicher Nähe befindet. Und seit es Girokonto Anbieter auch Online gibt, muss man für solche Vorgänge nicht einmal mehr das Haus verlassen. Ein Computer mit Internetanschluss reicht aus, um alle Geldgeschäfte zu regeln. Darüber hinaus - und das ist wohl der wichtigste Punkt - ist ein Girokonto auch unerlässlich für jeden, der arbeitet. Denn Unternehmen und Behörden dürfen Löhne, Gehälter und andere Bezüge nur noch unbar auszahlen, also durch Überweisung.

Spätestens dann, wenn man eine Arbeit aufnehmen möchte, benötigt man also ein entsprechendes Girokonto. Es wird von so ziemlich jeder Bank angeboten, die Privatkunden bedient. Alles, was man benötigt, um ein solches Konto zu eröffnen, ist für gewöhnlich ein Personalausweis, auf dem ein fester Wohnsitz eingetragen ist. Ein Girokonto kann man bekommen, sobald man volljährig ist. Zwar können auch Jugendliche schon ein Konto eröffnen, es hat aber nur eingeschränkte Funktionen. So kann man sein Konto zum Beispiel noch nicht überziehen, was beim richtigen Girokonto eine wichtige Funktion ist.

Da es ein so großes Angebot an Banken gibt, bei denen man ein Konto eröffnen kann, lohnt sich der Vergleich. Denn schon die Kontoführungsgebühren sind überall unterschiedlich und fallen bei manchen Banken sogar ganz weg. Dafür können aber Leistungen eingeschränkt sein, für die man dann extra zahlen müsste. Man sollte sich daher genau ansehen, welche Bank welche Leistungen zu welchen Gebühren anbietet. Erst dann sollte man sich für die Bank entscheiden, die auch wirklich die günstigste ist. Denn an Hand der Kontogebühren allein lässt sich das nicht immer mit Bestimmtheit sagen.

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