Berechnung der Motorrad Steuer erfolgt nach Hubraum
Ein Motorrad ist im Vergleich zu einem Auto eine sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt günstige Alternative. Das gilt auch für die Kraftfahrzeugsteuer, die rein nach Hubraum berechnet wird.
Für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder oder auch Motorrad Steuer gelten dabei andere Steuergrundsätze als für Personen- oder Lastkraftwagen. Seit dem 01. Juli 2009 gilt für ab an diesem Tag neu zugelassene Fahrzeuge eine Kombination aus Hubraum und Schadstoffausstoß als Grundlage für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Dadurch sollen vor allem Fahrzeuge gefördert werden, die weniger Kohlendioxid ausstoßen, also vorrangig Fahrzeuge mit kleineren Motoren und weniger Verbrauch.
Für Motorräder gilt hingegen unverändert die reine Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer auf Basis des Hubraums. Es wird nach wie vor keine Berücksichtigung des Schadstoffausstoßes vorgenommen, da hierfür zunächst Einigungen auf länderübergreifender Ebene mit den Nachbarländern notwendig sind. Ob und wann eine solche Änderung kommen könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen, da hier die Mühlen der Bürokratie entsprechend langsam mahlen.
Somit beträgt die Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder nach wie vor EUR 1,84 pro angefangene 25 ccm Hubraum pro Jahr. Dieser Steuersatz ist seit vielen Jahren unverändert und macht die Steuer zu einem kalkulierbaren und auch überschaubaren Kostenfaktor beim Motorradfahren. Wie bei der sonstigen Kraftfahrzeugsteuer auch, ist die Kfz-Steuer für Motorräder jährlich im Voraus zu entrichten. Bei einem Saisonkennzeichen wird der Steuersatz für den entsprechenden Zulassungszeitraum des Motorrades tageweise berechnet und erhoben.