Die LKW-Steuer einfach im Internet berechnen lassen
Viele Speditionen und freiberufliche Kraftfahrer müssen für ihre LKW-Flotte einiges an Steuern bezahlen. Um diese möglichst gering zu halten und dabei zu sparen, lohnt sich die Berechnung im Internet.
Auf die Berechnung der unterschiedlichsten Fahrzeugsteuern haben sich verschiedene Online-Portale spezialisiert. Hier kann man die günstigsten Möglichkeiten für die LKW-Steuer heraussuchen und so eventuell einiges an Geld einsparen. Die Steuer für LKWs berechnet sich dabei im Prinzip nach der Schadstoffklasse oder einer Geräuschklasse sowie dem zugelassenen Gewicht. Hierfür gibt es auch einige Tabellen im Internet, wobei dann die Berechnung mit einem Online-Kalkulator entfallen kann. Grundsätzlich sollte bei der Steuer für LKWs erst einmal abgeklärt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen wird. Dieser Halter muss dann auch die Steuern bezahlen. Die Person, auf die der LKW zugelassen wird, muss das Fahrzeug jedoch nicht besitzen und auch nicht der Fahrer sein. Bei einer Spedition wird die Fahrzeugflotte meist auf den jeweiligen Besitzer der Firma zugelassen, nicht auf die einzelnen Fahrer. Schließlich sollte die Spedition auch die Steuern tragen. Bei freiberuflichen Kraftfahrern kann das Fahrzeug, soweit es sich im Besitz des Fahrers befindet, im Prinzip auf jede Person zugelassen werden.
Für die Berechnung, wie viel Steuer jeweils für den Zeitraum der Zulassung zu entrichten ist, lohnt sich ein Blick in die Tabelle der einzelnen Schadstoffklassen. Der Halter sollte dabei genau wissen, in welche Klasse sein LKW gehört, hierfür kann der Fahrzeugschein sehr nützlich sein. Um Steuern zu sparen, kann es sich manchmal auch lohnen, in eine andere Schadstoffklasse zu wechseln, also den LKW eventuell sogar zu veräußern und gegen einen anderen zu tauschen. Ist das Fahrzeug allerdings die einzige Option, muss zwangsläufig die zugehörige Steuer bezahlt werden.
Die Steuer für LKWs bezieht sich grundsätzlich auf alle Fahrzeuge, die als solche zugelassen werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen besitzen. Je nach dem Gewicht, das diese 3,5 Tonnen übersteigt, wird eine gewisse Steuer fällig. Wiegt der LKW beispielsweise zwischen 5.000 und 6.000 Kilogramm mehr als 3,5 Tonnen, insgesamt also zwischen 8,5 und 9,5 Tonnen, und liegt die Schadstoffklasse laut Fahrzeugschein in der Klasse S2, so beträgt die Steuer pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht 8,18 Euro. Alles in allem muss dieser Preis noch auf das gesamte Gewicht hochgerechnet werden. Einfacher ist dies mit einem Online-Kalkulator, der automatisch die richtige Summe berechnet.