Einfach mehr Geld sparen

Steuerfreier Nebenverdienst und was man beachten muss

Wer sich im Nebenberuf etwa als Selbstständiger bzw. als Freiberufler etwas hinzu verdienen möchte, sollte die Freibeträge kennen, damit es auch wirklich ein steuerfreier Nebenverdienst bleibt.

Ein Nebeneinkommen bzw. Nebenverdienst ergibt sich dann, wenn man neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit einem Nebenerwerb nachgeht. Der Nebenverdienst ist besonders deshalb interessant, da er in gewissen Grenzen keiner Besteuerung unterliegt. Wer stattdessen in seinem Hauptberuf zusätzliche Arbeit leisten würde, sähe diese sogleich durch die Einkommensteuer belastet. Zusätzliche finanzielle Vorteile ergeben sich dadurch, dass man für seine Nebentätigkeit zu Beginn vielleicht Investitionen tätigen muss und die sich daraus ergebenden Verluste mit anderen Einkünften verrechnen lassen kann. Zu diesen Einkünften können dann auch jene aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. So kann man bei einem Nebenerwerb nicht nur einer zusätzlichen Steuerbelastung aus dem Weg gehen, sondern zusätzlich sogar noch Steuern sparen.

Ein steuerfreier Nebenverdienst ist für nebenberuflich Selbstständige bis zu einer Freigrenze von 410 Euro im Jahr möglich. Es muss unbedingt beachtet werden, dass zu diesen auch Miet- oder Kapitaleinkünfte gehören und dazugerechnet werden müssen. Zu den Formalitäten des Nebenerwerbs gehört es dabei, dass die Einnahmen dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Das Finanzamt muss schließlich überprüfen können, ob Freigrenzen möglicherweise überschritten wurden. Bis zu einer Einnahmenhöhe von 17 500 Euro im Jahr genügt aber eine einfache Einnahmenüberschussrechnung, bei der die Betriebseinnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden. Die Gegenüberstellung kann hier formlos erfolgen und muss dem Finanzamt auf einem Extrablatt eingereicht werden.

Wer die Einnahmengrenze von 17 500 Euro im Jahr nicht überschreitet, ist zudem von der Umsatzsteuer befreit. Hier gilt dann die Kleinunternehmerregelung, die es einem erlaubt, auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer nicht auszuweisen, sodass diese dann auch nicht an das Finanzamt abgeführt werden kann.

Ein steuerfreier Nebenverdienst kann aber auch Sonderregelungen unterliegen. Dozenten etwa genießen das Steuerprivileg der Übungsleiterpauschale. Bis zu einer Höhe von 2 100 Euro statt 410 Euro bleiben ihre Einnahmen steuerfrei.