Wie man einen Hausbau steuerlich absetzen kann
Eine Vielzahl von Mietern denkt über ein eigenes Haus bzw. eine eigene Wohnung nach. Wenn man bestimmte Dinge dabei beachtet, kann man sowohl die Anschaffungskosten als auch die jeweiligen Zinsen und Steuern absetzen.
Wenn ein Anleger eine Immobilie erwerben oder ein Haus bauen möchte, entstehen meist mehr Ausgaben als nur die Erwerbs- bzw. Baukosten. Diese umfassen die Finanzierung, bestimmte Maklergebühren, die jeweiligen Steuern und eventuelle Erschließungskosten für brachliegende Grundstücke. Die Maklergebühren gehören zu den Anschaffungskosten und können während der Nutzungsdauer anteilig abgeschrieben werden. Nun kommt es vor, dass der Makler auch im Hinblick auf die Finanzierung beratend tätig wird. Dann muss darauf geachtet werden, dass die ausgewiesene Maklergebühr von der Finanzberatung getrennt berechnet wird. Dies muss schriftlich im Maklerauftrag und im Kaufvertrag festgehalten werden. Kosten für die Finanzberatung können im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.
Beim Bau der eigenen Wohnimmobilie kann man einige Kosten durch die entsprechenden steuerlichen Vorteile ausgleichen. Da seit 2006 die staatliche Zulage für Wohneigentum wegfällt, gibt es nur noch wenige Möglichkeiten, die Baukosten steuerlich abzusetzen. Insbesondere wenn es sich um ein selbst bewohntes Gebäude handelt. Beinhaltet die Immobilie eine Wohnung, die vermietet werden kann, dann kann man dafür steuerliche Vergünstigungen geltend machen. Ist dies nicht der Fall, kann man nur noch haushaltsnahe Dienstleistungen und ein Arbeitszimmer absetzen. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören u.a. Handwerkerkosten, allerdings insgesamt nur bis zu einer Höhe von 600 Euro jährlich. Gehört das Haus ausschließlich zum Privatvermögen des Steuerzahlers, dann kann er ein Arbeitszimmer absetzen, wenn er beweisen kann, dass er nur dieses zur Verfügung hat.
Bei einer vermieteten Wohnung im Haus gibt es noch mehr Möglichkeiten, den Hausbau steuerlich absetzen zu können. In diesem Fall können die Schuldzinsen und Werbungskosten angerechnet werden. Bei einer gemischten Finanzierung aus Eigen- und Fremdkapital können nur die Zinsen für das Fremdkapital angerechnet werden. Die Werbungskosten beinhalten die Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltungskosten u.v.m. Selbst wenn die Wohnung an einen nahen Verwandten vermietet wird, kann man alle steuerlichen Vorteile geltend machen. Die Voraussetzung hierfür ist eine Miete in Höhe von mindestens 75 % der ortsüblichen Mieten. Ansonsten wird diese nicht anerkannt. Auch wenn der Investor seine Eigentumswohnung vermietet, gilt dies für die Dauer der Vermietung. Bezieht der Besitzer selbst die Wohnung oder das Haus, kann er keine Zinsen und Werbungskosten für diese Immobilie bei der Finanzbehörde anrechnen lassen.
Wenn man mit dem Gedanken spielt, ein eigenes Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, sollte man sich im Voraus Gedanken über die Finanzierung und alle anderen Ausgaben machen. Ebenso kann man bereits während der Planung eventuelle Vermietungen berücksichtigen. Darüber hinaus kann der neue Bauherr bereits beim Darlehen sparen, wenn er es ausschließlich für die Anschaffungskosten benutzt. Außerdem sollte man lieber eng kalkulieren, damit nicht zu viel Fremdkapital in Anspruch genommen werden muss.